Energieausweis für Gebäude

Zukünftig muss bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen und Häusern ein Energiepass ausgestellt bzw. vorgelegt werden.
Der Energiepass liefert Immobilien-Eigentümern, Mietern sowie möglichen Käufern nützliche Kenndaten zum tatsächlichen Energiebedarf.
Die Europäische Richtlinie über die Gesamt-energieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energiepass für Gebäude einzuführen.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat einen bundeseinheitlichen Energiepass entwickelt und diesen in einem Feldversuch in 33 Regionen von November 2003 bis Ende 2004 getestet.
Ab 2005 ermöglicht die dena die bundesweite freiwillige Austellung von Energiepässen im Rahmen einer Markteinführungskampagne. Die ab 2005 ausgestellten Energiepässe sind daher über das Jahr 2005 hin gültig.
In einem Energiepass werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Im Mittelpunkt stehen die Einschätzung der Qualität des baulichen Wärmeschutzes von Fenstern, Wänden und Dach sowie die Beurteilung der energetischen Qualität der Heizungsanlage. Aus diesen Daten wird ein Energiekennwert ermittel, der die energetische Güteklasse der Hauses dokumentiert.
Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

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